Fahrschule Nogat Yakan GmbH

Die Fahrschule Nogat Yakan GmbH in Berlin macht seit über 23 Jahren erfolgreich Fahrschüler mobil und bietet auch Erste Hilfe und Sehtest Kurse an. Erfahren Sie auch mehr über die neuen Regelungen für den Führerschein.

Nogatstraße 26, 12051 Berlin

Die Fahrschule Nogat Yakan GmbH in Berlin ist seit über 23 Jahren erfolgreich in der Ausbildung von Fahrschülern tätig. Sie ist eine staatlich anerkannte Erste Hilfe und Sehtest Stelle und bietet diese Kurse auch für Nicht-Fahrschüler an. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld bereiten sie ihre Fahrschüler auf ihre theoretische und praktische Prüfung vor und machen sie mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut. Die Erfolgsquoten bei den Prüfungen liegen weit über dem Durchschnitt. Seit dem 01.10.2022 ist die Fahrschule Wergo in Tempelhof eine Filiale der Fahrschule Nogat Yakan GmbH. Die neue Automatik-Regelung besagt, dass man die Führerscheinausbildung sowie die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolvieren kann, aber durch den Führerscheineintrag B197 auch einen Schaltwagen fahren darf. Man muss nur zum Ende der Ausbildung mit einem Schaltwagen mindestens 5 Doppelfahrstunden je 90 Minuten oder 10 Fahrstunden je 45 Minuten absolvieren. Anschließend wird eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer durchgeführt. Wenn der Fahrlehrer keine Zweifel an der Bedienung mit dem Schaltwagen hat, bekommt der Prüfer eine Ausbildungsbeshceinigung hierüber und der Fahrschüler/in kann dann die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolvieren. Nach bestandener Fahrprüfung darf man beliebig mit Automatik- oder Schaltwagen fahren. Da die Fahrstunden und die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter wird, empfiehlt die Fahrschule Nogat Yakan GmbH ihren Fahrschülern, sich für diese neue Regelung zu entscheiden. Seit 2020 ist die neue Regelung B196 in Kraft getreten. Wer mind. 25 Jahre alt ist und seinen PKW Führerschein mind. 5 Jahre besitzt, darf dann nach der Grundausbildung in der Fahrschule Nogat Yakan GmbH ein Leichtkraftrad der Fahrerlaubnisklasse A1 führen. Hierzu müssen keine Prüfungen abgelegt werden. Das Leichtkraftrad darf bis 11 KW (ca. 15 PS) haben und fährt ca. 100 km/h schnell. Man darf auch auf der Autobahn fahren. Die Grundausbildung besteht aus 4 mal Theorie zu je 90 Minuten und 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten. Bei Bedarf können es auch mehr als 5 Fahrstunden sein. Nach Eintragung der FE Klasse B196 in seinem Führerschein, darf er/sie ein Leichtkraftrad innerhalb Deutschlands fahren. Wer die FE-Klassen A1, A2, A oder B erwirbt, bekommt automatisch 2 Jahre Probezeit. Das bedeutet, wenn die Probezeit durch die Erwerbung einer der oben genannten FE-Klassen nach 2 bzw. 4 Jahren vorbei ist, bekommt man später nicht nochmal Probezeit, wenn man die Fahrerlaubnisklassen erweitert. Eine 16-jährige Person erwirbt die Fahrerlaubnis der Klasse A1, hierfür bekommt die Person 2 Jahre Probezeit. Er will nun die FE-Klasse B erwerben. Er würde nicht nochmal Probezeit bekommen. Bei Anordnung eines Aufbauseminars wegen Verkehrsverstößen, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Dies bedeutet, ab Erteilung der Fahrerlaubnis hat man nun 4 Jahre Probezeit. Wer innerhalb der Probezeit Verkehrsverstößen nach Bußgeldkatalog der Kategorie 1 x A oder 2 x B begeht, ordnet die Straßenverkehrsbehörde denjenigen zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ASF an. Wer innerhalb der genannten Frist der Verkehrsbehörde keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnis wird wieder erteilt, wenn derjenige nochmal Fahrerlaubnis beantragt und die Teilnahmebescheinigung vorlegt. Aufbauseminare finden in Gruppen zwischen mind. 6 bis max. 12 Personen statt. Die Aufbauseminare dürfen nur durch Fahrschulen mit Seminarlaubnis durchgeführt werden.

Sind Sie der Besitzer? Eintrag bearbeiten